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Reisepässe

Um einen Reisepass zu beantragen, müssen folgenden Anforderungen erfüllt werden.

Der/Die Antragsteller/in muss persönlich in der Botschaft von Guatemala in Berlin erscheinen, wo die Daten erfasst, Fingerabdrücke abgenommen und das Foto aufgenommen werden, die durch den digitalen Ausdruck im Reisepass erscheinen werden.

Es ist möglich, dass der/die Antragsteller/in gebeten wird, sich nochmals in der Botschaft von Guatemala in Deutschland einzufinden, nachdem die Daten aufgenommen wurden. Dies geschieht, im Falle, dass die Generaldirektion für Migration von Guatemala eine erneute Aufnahme des Fotos, digitalen Fingerabdrucks oder der Unterschrift anfordert.

VOLLJÄHRIGE

Senden Sie eine E-Mail an Konsulat@botschaft-guatemala.de mit folgenden angehängten Dokumenten:

  1. Denguatemaltekischen Personalausweis DPI oder eine Bescheinigung derAntragsstellung des DPI. Falls Sie noch keinen DPI besitzen, müssen Sie einevom RENAP ausgestellte Geburtsurkunde vorlegen, , ausschließlich mit derCUI-Nummer. BEACHTEN SIE, DASS AB DEM JAHR 2019 NUR DER PERSONALAUSWEISDPI ANGENOMMEN WIRD.
  2. Bild/gescannteKopie des alten Reisepasses
    Falls Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, müssen Sie die polizeilicheAnzeige über den Verlust vorlegen.
  3. MachenSie zwei Vorschläge für Termine zwischen den 5. Und den 25. Des Monats.

Nach der Prüfung der Dokumente erfolgt die Terminvergabe und sie Bekommen per email die Bankdaten für die Überweisung der Gebühr.
Es ist eine Gebühr in Höhe von USD$ 65,00 pro Reisepass per internationale Überweisung zu zahlen.

Zum Termin sind vorzulegen:

  • Überweisungsbeleg
  • Kopien aller Dokumente
  • ein DHL-Express Umschlag (liegt kein Umschlag vor, muss derReisepass persönlich abgeholt werden!)
  • DieFrauen, die den Nachnamen ihres Mannes im Pass haben wollen, bitte das RENAP-Heiratsurkundemitbringen, mit Gültigkeit nicht weniger als 6 Monate.

MINDERJÄHRIGE

Genauso wie bei Volljährigen, mit der Ausnahme, dass BEIDE Elternteile zum Termin persönlich anwesend sein müssen.
Zum Termin sind vorzulegen:

  1. Die Originale Geburtsurkunde vom RENAP; wenn noch kein Ausweisvorhanden ist. Ausschließlich mit der CUI-Nummer.
  2. Der alte Reisepass (falls vorhanden)
  3. Gültiger Reisepass des nicht guatemaltekischen Elternteiles undDPI des guatemaltekischen Elternteiles
    oder Personalausweis DPI beider guatemaltekischen Eltern.

Beide Elternteile müssen zusammen mit ihrem Kind persönlich erscheinen. Sollte einer der beiden Elternteile sich nicht in Deutschland befinden, wird eine vor dem Außenministeriums Guatemala unterschriebene Erlaubnis benötigt.

Nach der Prüfung der Dokumente erfolgt die Terminvergabe und sie bekommen per email die Bankdaten für die Überweisung der Gebühr.
Es ist eine Gebühr in Höhe von USD$ 100,00 pro Reisepass per internationale Überweisung zu zahlen.
Der Überweisungsbeleg muss vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie einen DHL-Express Umschlag mit.

Standesamtliche Eintragungen

Geburten, Eheschließungen sowie Todesfälle von Guatemalteken im Ausland, müssen im entsprechenden Konsulat eingetragen werden. Diese Eintragungen sind kostenfrei.

EINTRAGUNG VON EHESCHLIESSUNGEN

Alle Guatemalteken(innen), die in Deutschland oder Polen wohnen, müssen ihre Eheschließungen in der Botschaft von Guatemala in Berlin oder dem nächstgelegen Honorarkonsulat eintragen, damit sie, durch das Außenministerium, an das Nationale Personenregister (RENAP) weitergeleitet werden.

Schicken Sie per E-Mail oder Post der Botschaft oder dem Honorarkonsulat folgende Dokumente:

  • InternationaleHeiratsurkunde (in englischer Sprache) oder eine Heiratsurkunde mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer Sprache;
  • eine aktuelle, vomRENAP ausgestellte Geburtsurkunde des/der Guatemalteken/in (nicht älter als einJahr, ausschließlich mit der CUI-Nummer);
  • eineinternationale Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners (nicht älter alsein Jahr);
  • Ausweis (DPI oderBescheinigung des DPI) oder Reisepass des/der Guatemalteken/in;
  • Reisepass des/derausländischen Ehemanns/Ehefrau.

Mit Angabevon:

  • Namen der Eltern(falls bekannt);
  • derzeitige Adresse;
  • Beruf von beiden Eheleuten.

2. Machen Sie bitte einen Termin mitder Botschaft bzw. dem Honorarkonsulat aus. Zu diesem Termin erscheinen beideEheleute mit den o.g. Dokumenten (Originale) und jeweils 2 Kopien, um dasFormular zur Eintragung der Eheschließung zu unterschreiben.

3. Nach ungefähr zwei Monaten muss der letzte Schritt in Guatemala eingeleitetwerden. Mit der Bestätigung der Botschaft oder des Honorarkonsulats muss einerder Eheleute oder ein Familienmitglied zur Konsularabteilung desAußenministeriums in Guatemala gehen und eine Nummer verlangen, mit der er/siespäter zum RENAP geht, um dort die guatemaltekische Eintragung derEheschließung zu bekommen.

EINTRAGUNG VON GEBURTEN

Die Kinder von guatemaltekischen Müttern oder Vätern, die im Ausland geborenwurden, sind gebürtige Guatemalteken, weshalb jeder Guatemalteke, der inDeutschland oder Polen wohnt, die Geburt seiner Kinder bei der Botschaft oderdem nächsten Honorarkonsulat eintragen lassen sollte, damit sie, durch dasAußenministerium, an das Nationale Personenregister (RENAP) weitergeleitetwird.

Die Geburtseintragung kann vorgenommen werden, solange das Kind/die Kinderminderjährig ist/sind.

1. Schicken Sie per E-Mail oder Post der Botschaft oder dem Honorarkonsulatfolgende Dokumente:

  • InternationaleGeburtsurkunde des Kindes (in englischer Sprache) oder eine Geburtsurkunde mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer Sprache;
  • eine aktuelle, vomRENAP ausgestellte Geburtsurkunde des/der Guatemalteken/in (ausschließlich mitder CUI-Nummer);
  • eineinternationale Geburtsurkunde des ausländischen Elternteils (oder mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer oder englischer Sprache);
  • Ausweis (DPI oderBescheinigung des DPI) oder Reisepass des guatemaltekischen Elternteils;
  • bei eingebürgerten Guatemalteken: Ausweis (DPI oder Bescheinigung des DPI), dergültige Reisepass und die Kopie des Einbügerungsdokuments;
  • wenn einer derElternteile Ausländer ist, muss er/sie seinen/ihren Reisepass vorweisen;
  • die vom RENAPausgestellte Heiratsurkunde, falls die Ehe nicht in der Geburtsurkunde oder demAusweis eingetragen ist;
  • falls einer derEltern gestorben ist, muss die internationale Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Mit Angabedes:

  • Namen desKrankenhauses sowie Uhrzeit der Geburt;
  • derzeitiger Adresse;
  • Berufe beider Eltern;
  • Art der Geburt:Einfach-, Zwillings- oder Mehrfachgeburt.

2. Machen Sie bitte einen Termin mitder Botschaft bzw. dem Honorarkonsulat aus. Zu diesem Termin erscheinen beideEltern mit ihrem Kind/ern und den o.g. Dokumenten (Originale) und jeweils 2Kopien, um das Formular zur Eintragung der Geburt/en zu unterschreiben.

3. Nach ungefähr zwei Monaten muss der letzte Schritt in Guatemala eingeleitetwerden. Mit der Bestätigung der Botschaft oder des Honorarkonsulats muss einerder Elternteile oder ein Familienmitglied zur Konsularabteilung desAußenministeriums in Guatemala gehen und eine Nummer verlangen, mit der er/siespäter zum RENAP geht, um dort die guatemaltekische Geburtsurkunde zu bekommen.

EINTRAGUNG VON TODESFÄLLEN

Wenn ein/e Guatemalteke/in im Ausland stirbt, muss der Todesfall bei derBotschaft oder dem entsprechenden Honorarkonsulat eingetragen werden, damit erin Guatemala gesetzlich anerkannt wird.

Folgende Dokumente/Daten werdenbenötigt:

  • InternationaleSterbeurkunde des zuständigen Standesamts oder eine einfache Sterbeurkunde mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer Sprache
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen;
  • DPI, Bescheinigungdes DPI, Reisepass;
  • GültigerReisepass, DPI oder offizieller Personalausweis des Landes der Person, die dieEintragung beantragt.

Mit Angabe von:

  • Todesursache und -zeitpunkt;
  • Familienstand,Name des Ehepartners, Beruf und Adresse des/der Verstorbenen;
  • Familienstand,Beruf und Adresse des/der Antragsteller/in.
  • Die Einschreibung kann einFamilienmitglied, ein Angestellter des Bestattungsinstituts oder eine anderePerson, wenn es notwendig und begründet ist, beantragen. Der/DieAntragsteller/in muss sich persönlich bei der Botschaft oder demHonorarkonsulat vorstellen.

BEMERKUNG:
Diese standesamtlichen Eintragungen können vorgenommen werden bei:
– Botschaft von Guatemala in Berlin, Deutschland
– Honorarkonsulate in Deutschland und Polen:

Düsseldorf:
Honorarkonsul Dr. Thomas Knaak
Grafenberger Allee 277-287
Eingang C
40237 Düsseldorf
E-Mail: knaak@nehm-coll.de

München:
Honorarkonsul Otto Eckart
Grafinger Straße 2
81671 München
Tel: (089) 4062 14
Fax: (089) 4132 200
E-Mail: k.woelfel@otec-kg.de
Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:30 bis 12:30Uhr

Hamburg:
Honorarkonsul Peter Schirrmann
Esplanade 6
20354 Hamburg
Tel: (040) 350 17 239
Fax. (040) 350 17 240
E-Mail: hisek@delatrade.de

Posen, Polen:
Honorarkonsulin Katarzyna Mikołajczak
Swięty Marcin 80/82 p.202
61-809 Poznan, Poland
Tel: 0048 (0)50 219 70 04
E-Mail: k.mikolajczak@alma.biz.pl

Apostille

On September 18, 2017 entered into force for the Republic of Guatemala the CONVENTION SUPPRESSING THE REQUIREMENT FOR LEGALIZATION OF FOREIGN PUBLIC DOCUMENTS (LA APOSTILLA).

Apostille is a simplified method of legalization of documents, only valid between the countries part of this agreement, so if the country where you need to use the document is not part then it will be necessary the usual diplomatic or consular legalization.

The agreement does not contemplate obviating the legalization of the documents to which it refers, but the legalization is done through an authority that can “APOSTILLAR” the documents. The apostille reduces the number of interventions in the countries of law, but does not completely eliminate the legalization.

According to the agreement the following are considered as public documents:

a) Documents emanating from an authority of an official linked to a state jurisdiction, including those from the public prosecutor’s office, or from a secretary, officer or judicial officer;

b) Administrative documents;

c) Notarial documentThe agreement does not apply to

a) Documents issued by diplomatic or consular agents

b) Administrative documents that refer to a commercial or customs operation.

Documents issued in a State party to the Convention shall be apostilled by the competent authority thereof and to be admissible in Guatemala, they shall no longer have the legalization of Guatemalan diplomatic and consular missions or the authentic department of the Ministry of Foreign Affairs.

Legalisierungen

Zur Legalisierung von Dokumenten bei der Botschaft von Guatemala in Deutschland:

Das Dokument muss zuvor von einem deutschen Staatsbeamten beglaubigt worden sein.

Voraussetzungen:

Senden Sie das Dokument per E-Mail zur Überprüfung an konsulatde@minex.gob.gt

Nach Erhalt unserer Bestätigung werden Ihnen die Zahlungsdaten zur Verfügung gestellt und dann müssen Sie das Dokument im Original per Post an die angegebene Adresse senden:

Botschaft von Guatemala
Konsularabteilung
Kaiserdamm 20,
14057 Berlin, Deutschland.

Die Gebühr für die Legalisierung beträgt US$ 10,00 per Banküberweisung. BARZAHLUNGEN WERDEN NICHT AKZEPTIERT.

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