Geburten, Eheschließungen sowie Todesfälle von Guatemalteken im Ausland, müssen im entsprechenden Konsulat eingetragen werden. Diese Eintragungen sind kostenfrei.

EINTRAGUNG VON EHESCHLIESSUNGEN

Alle Guatemalteken(innen), die in Deutschland oder Polen wohnen, müssen ihre Eheschließungen in der Botschaft von Guatemala in Berlin oder dem nächstgelegen Honorarkonsulat eintragen, damit sie, durch das Außenministerium, an das Nationale Personenregister (RENAP) weitergeleitet werden.

Schicken Sie per E-Mail oder Post der Botschaft oder dem Honorarkonsulat folgende Dokumente:

  • InternationaleHeiratsurkunde (in englischer Sprache) oder eine Heiratsurkunde mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer Sprache;
  • eine aktuelle, vomRENAP ausgestellte Geburtsurkunde des/der Guatemalteken/in (nicht älter als einJahr, ausschließlich mit der CUI-Nummer);
  • eineinternationale Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners (nicht älter alsein Jahr);
  • Ausweis (DPI oderBescheinigung des DPI) oder Reisepass des/der Guatemalteken/in;
  • Reisepass des/derausländischen Ehemanns/Ehefrau.

Mit Angabevon:

  • Namen der Eltern(falls bekannt);
  • derzeitige Adresse;
  • Beruf von beiden Eheleuten.

2. Machen Sie bitte einen Termin mitder Botschaft bzw. dem Honorarkonsulat aus. Zu diesem Termin erscheinen beideEheleute mit den o.g. Dokumenten (Originale) und jeweils 2 Kopien, um dasFormular zur Eintragung der Eheschließung zu unterschreiben.

3. Nach ungefähr zwei Monaten muss der letzte Schritt in Guatemala eingeleitetwerden. Mit der Bestätigung der Botschaft oder des Honorarkonsulats muss einerder Eheleute oder ein Familienmitglied zur Konsularabteilung desAußenministeriums in Guatemala gehen und eine Nummer verlangen, mit der er/siespäter zum RENAP geht, um dort die guatemaltekische Eintragung derEheschließung zu bekommen.

EINTRAGUNG VON GEBURTEN

Die Kinder von guatemaltekischen Müttern oder Vätern, die im Ausland geborenwurden, sind gebürtige Guatemalteken, weshalb jeder Guatemalteke, der inDeutschland oder Polen wohnt, die Geburt seiner Kinder bei der Botschaft oderdem nächsten Honorarkonsulat eintragen lassen sollte, damit sie, durch dasAußenministerium, an das Nationale Personenregister (RENAP) weitergeleitetwird.

Die Geburtseintragung kann vorgenommen werden, solange das Kind/die Kinderminderjährig ist/sind.

1. Schicken Sie per E-Mail oder Post der Botschaft oder dem Honorarkonsulatfolgende Dokumente:

  • InternationaleGeburtsurkunde des Kindes (in englischer Sprache) oder eine Geburtsurkunde mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer Sprache;
  • eine aktuelle, vomRENAP ausgestellte Geburtsurkunde des/der Guatemalteken/in (ausschließlich mitder CUI-Nummer);
  • eineinternationale Geburtsurkunde des ausländischen Elternteils (oder mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer oder englischer Sprache);
  • Ausweis (DPI oderBescheinigung des DPI) oder Reisepass des guatemaltekischen Elternteils;
  • bei eingebürgerten Guatemalteken: Ausweis (DPI oder Bescheinigung des DPI), dergültige Reisepass und die Kopie des Einbügerungsdokuments;
  • wenn einer derElternteile Ausländer ist, muss er/sie seinen/ihren Reisepass vorweisen;
  • die vom RENAPausgestellte Heiratsurkunde, falls die Ehe nicht in der Geburtsurkunde oder demAusweis eingetragen ist;
  • falls einer derEltern gestorben ist, muss die internationale Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Mit Angabedes:

  • Namen desKrankenhauses sowie Uhrzeit der Geburt;
  • derzeitiger Adresse;
  • Berufe beider Eltern;
  • Art der Geburt:Einfach-, Zwillings- oder Mehrfachgeburt.

2. Machen Sie bitte einen Termin mitder Botschaft bzw. dem Honorarkonsulat aus. Zu diesem Termin erscheinen beideEltern mit ihrem Kind/ern und den o.g. Dokumenten (Originale) und jeweils 2Kopien, um das Formular zur Eintragung der Geburt/en zu unterschreiben.

3. Nach ungefähr zwei Monaten muss der letzte Schritt in Guatemala eingeleitetwerden. Mit der Bestätigung der Botschaft oder des Honorarkonsulats muss einerder Elternteile oder ein Familienmitglied zur Konsularabteilung desAußenministeriums in Guatemala gehen und eine Nummer verlangen, mit der er/siespäter zum RENAP geht, um dort die guatemaltekische Geburtsurkunde zu bekommen.

EINTRAGUNG VON TODESFÄLLEN

Wenn ein/e Guatemalteke/in im Ausland stirbt, muss der Todesfall bei derBotschaft oder dem entsprechenden Honorarkonsulat eingetragen werden, damit erin Guatemala gesetzlich anerkannt wird.

Folgende Dokumente/Daten werdenbenötigt:

  • InternationaleSterbeurkunde des zuständigen Standesamts oder eine einfache Sterbeurkunde mitbeglaubigter Übersetzung in spanischer Sprache
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen;
  • DPI, Bescheinigungdes DPI, Reisepass;
  • GültigerReisepass, DPI oder offizieller Personalausweis des Landes der Person, die dieEintragung beantragt.

Mit Angabe von:

  • Todesursache und -zeitpunkt;
  • Familienstand,Name des Ehepartners, Beruf und Adresse des/der Verstorbenen;
  • Familienstand,Beruf und Adresse des/der Antragsteller/in.
  • Die Einschreibung kann einFamilienmitglied, ein Angestellter des Bestattungsinstituts oder eine anderePerson, wenn es notwendig und begründet ist, beantragen. Der/DieAntragsteller/in muss sich persönlich bei der Botschaft oder demHonorarkonsulat vorstellen.

BEMERKUNG:
Diese standesamtlichen Eintragungen können vorgenommen werden bei:
– Botschaft von Guatemala in Berlin, Deutschland
– Honorarkonsulate in Deutschland und Polen:

Düsseldorf:
Honorarkonsul Dr. Thomas Knaak
Grafenberger Allee 277-287
Eingang C
40237 Düsseldorf
E-Mail: knaak@nehm-coll.de

München:
Honorarkonsul Otto Eckart
Grafinger Straße 2
81671 München
Tel: (089) 4062 14
Fax: (089) 4132 200
E-Mail: k.woelfel@otec-kg.de
Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:30 bis 12:30Uhr

Hamburg:
Honorarkonsul Peter Schirrmann
Esplanade 6
20354 Hamburg
Tel: (040) 350 17 239
Fax. (040) 350 17 240
E-Mail: hisek@delatrade.de

Posen, Polen:
Honorarkonsulin Katarzyna Mikołajczak
Swięty Marcin 80/82 p.202
61-809 Poznan, Poland
Tel: 0048 (0)50 219 70 04
E-Mail: k.mikolajczak@alma.biz.pl