1. Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Republik Guatemala kein Visum und dürfen ohne ein Visum bis zu 90 Tage verbleiben.
  2. Für einen längeren Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums, einer Sozialarbeit, eines Volontariats oder Studiums ist ein Visum in der Ausländerbehörde (Dirección General de Migración) in Guatemala zu beantragen.

Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
  • Hin- und Rückflugticket
  • Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung)
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Einkommensbescheinigung, Kontoauszug, Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.3. Im Falle, dass der/die Praktikant/in einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird (Anforderung beim 2. Punkt aufgeführt).

Adresse der Ausländerbehörde in Guatemala

Dirección General de Migración
4 Calle 4-37
Zona 9
Guatemala
Tel. 23608578 o. 23608580
www.migracion.gob.gt

Adresse der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Guatemala

Embajada de Alemania
Edificio Reforma 10, Nivel 10
Avenida La Reforma 9-55, Zona 10
Ciudad de Guatemala
Phone : +(502) 2364 6700
Fax: +(502) 23652270
http://www.guatemala.diplo.de